Biosimilars sind biologische Arzneimittel, die auf ihre Vergleichbarkeit mit einem Referenzarzneimittel getestet und als hochgradig vergleichbar mit diesem
Referenzarzneimittel befunden wurden. Sie weisen keine klinisch bedeutsamen Unterschiede in Bezug auf Sicherheit, Reinheit und Wirksamkeit auf, können aber geringfügige Unterschiede hinsichtlich der klinisch inaktiven Bestandteile aufweisen. Biosimilars werden
nach denselben Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsnormen zugelassen wie alle Biologika.